HEIZKOSTENZUSCHUSS 2025
Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden.
Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen:
https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich:
Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025.
Formulare:
Antragsformular
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025
Informationsblatt zur Einkommensberechnung HKZ 2025
Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.