Heizkostenzuschuss 2025

HEIZKOSTENZUSCHUSS 2025

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden.

Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen:
https://www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.

Zur Prüfung der Zuschussberechtigung ist die Vorlage der Einkommensunterlagen aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeter Personen erforderlich:
Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025.

Formulare:
Antragsformular
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2025
Informationsblatt zur Einkommensberechnung HKZ 2025

Für weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.

 

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