Die Antragstellung für einen Reisepass oder einen Personalausweis erfolgt im Gemeindeamt der jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinde.
Reisepass:
0 – 2 Jahre (2 Jahre gültig – bei Erstbeantragung gratis)
2 – 12 Jahre (5 Jahre gültig – € 30,00)
ab 12 Jahren (10 Jahre gültig – € 75,90) mit Erfassung der Fingerabdrücke
Erforderliche Unterlagen:
Erstbeantragung:
– Geburtsurkunde
– Staatsbürgerschaftsnachweis
– Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate
Reisepass vorhanden:
– Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
– Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate
– Heiratsurkunde bei Namensänderung
Personalausweis:
0 – 2 Jahre (2 Jahre gültig – bei Erstbeantragung gratis)
2 – 12 Jahre (5 Jahre gültig – € 26,30)
12 – 16 Jahre (10 Jahre gültig – € 26,30) mit Erfassung der Fingerabdrücke
ab 16 Jahren (10 Jahre gültig – € 61,50) mit Erfassung der Fingerabdrücke
Erforderliche Unterlagen:
Alter Personalausweis vorhanden:
– Alter Personalausweis
– Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate
Kein Personalausweis, aber Reisepass vorhanden:
– Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen)
– Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate
Gebührenrichtlinie 2025 ab 01.04.2025:
Bei der Beantragung von Reisedokumenten für Kinder aus Anlass der Geburt kann die Gebührenbefreiung nur noch für die erstmalige Ausstellung in Anspruch genommen werden. Erfolgt die Ausstellung genau am zweiten Geburtstag, beträgt die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments bereits 5 Jahre.
Scheckkartenführerschein:
– Beantragung bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz
– Kosten: € 49,50
Erforderliche Unterlagen:
– Amtlicher Lichtbildausweis
– Alter Führerschein
– Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate
– Heiratsurkunde bei Namensänderung
Unbefristete Papierführerscheine bleiben weiterhin bis 19. Jänner 2033 gültig.